Bücher u.a. zum Thema: Hydrocephalus Bücher u.a. zum Thema: Spina bifida
Die alten Griechen nannten die Krankheit "Hydrocephalus" - das bedeutet Wasserkopf. Dieses Leiden ist die Folge einer Störung beim Austausch der Rückenmarkflüssigkeit (Liquor) in den Gehirnkammern. Hydrocephalus kann genetisch bedingt sein oder durch eine Gehirnblutung ausgelöst werden. Außerdem ist in Verbindung mit Spina Bifida oder dem Alter ein erhöhtes Risiko gegeben. Die ersten Symptome zeigen sich in Form von Gleichgewichtsstörungen beim Gehen, Harninkontoinenz und Vergesslichkeit. Dazu kommen eine verringerte Mimik, leises monotones Sprechen, Melancholoe, Muskelsteife und Zittern. Die Schrift der Kranken wird kleiner. Durch ein spezielles CT - Röntgenbild und durch das Messen den Drucks von Liquors auf die Nerven. Nur die Ableitung der Flüssigkeit kann lindernd wirken . geschieht dies nicht, kommt es zu verstärkung der vorhandenen Symtome, etwa der Demenz, dem Verlust aller Wahrnehmungs- und Denkprozesse. weitere Informationen erhalten Sie zB bei:
IZ - A (Informationszentrale Altershirndruck) www.iz-a.de
medizinische Beschreibung von hydrocephalus und Spina bifida:
www.paritaet.org/asbh/wasist/wasist.htm
Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus e.V.
http://spinabifida.nl/indexgerman.htm
Anniek wurde mit einer Spina bifida und einem Hydrocephalus geboren. Ihre Mutter berichtet auf dieser dreisprachigen Homepage über ihre Tochter und das Krankheitsbild
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Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org > Lebensende und unter www.gluecklose-schwangerschaft.at
www.docanddoc.at - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet
Österreich: www.beratungstellen.at www.bestHELP.at www.bestMED.at www.coaching.cc www.ergotherapeuten.at www.kunsttherapie.at www.lebensberatung.at www.logopaeden.at www.mediation.info
www.musiktherapie.at www.physiotherapie.at www.politiker.at www.psychologen.at www.psyonline.at www.selbsthilfe.at
www.supervision.at www.training.at
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