Bücher u.a. zum Thema: Hydrocephalus   Bücher u.a. zum Thema: Spina bifida

Die alten Griechen nannten die Krankheit "Hydrocephalus" - das bedeutet Wasserkopf. Dieses Leiden ist die Folge einer Störung beim Austausch der Rückenmarkflüssigkeit (Liquor) in den Gehirnkammern. Hydrocephalus kann genetisch bedingt sein oder durch eine Gehirnblutung ausgelöst werden. Außerdem ist in Verbindung mit Spina Bifida oder dem Alter ein erhöhtes Risiko gegeben. Die ersten Symptome zeigen sich in Form von Gleichgewichtsstörungen beim Gehen, Harninkontoinenz und Vergesslichkeit. Dazu kommen eine verringerte Mimik, leises monotones Sprechen, Melancholoe, Muskelsteife und Zittern. Die Schrift der Kranken wird kleiner. Durch ein spezielles CT - Röntgenbild und durch das Messen den Drucks von Liquors auf die Nerven. Nur die Ableitung der Flüssigkeit kann lindernd wirken . geschieht dies nicht, kommt es zu verstärkung der vorhandenen Symtome, etwa der Demenz, dem Verlust aller Wahrnehmungs- und Denkprozesse. weitere Informationen erhalten Sie zB bei:

IZ - A (Informationszentrale Altershirndruck) www.iz-a.de

medizinische Beschreibung von hydrocephalus und Spina bifida:

www.paritaet.org/asbh/wasist/wasist.htm

Arbeitsgemeinschaft Spina bifida und Hydrocephalus e.V. www.asbh.de

www.lag-sb-rlp.de/html/_spina_bifida_und_hydrocephalu.html

http://spinabifida.nl/indexgerman.htm

Anniek wurde mit einer Spina bifida und einem Hydrocephalus geboren. Ihre Mutter berichtet auf dieser dreisprachigen Homepage über ihre Tochter und das Krankheitsbild

 

www.beepworld.de/members42/marvin-marlon/infos.htm

 

 weitere Informationen über Spina Bifida

 

Links zum Thema Hydrocephalus  

 

 

 

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Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf
www.sonnenstrahl.org > Lebensende und unter www.gluecklose-schwangerschaft.at

In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:

 

www.docanddoc.at  - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet

Österreich: www.beratungstellen.at   www.bestHELP.at   www.bestMED.at  www.coaching.cc    www.ergotherapeuten.at  www.kunsttherapie.at  www.lebensberatung.at  www.logopaeden.at  www.mediation.info   
www.musiktherapie.at  www.physiotherapie.at  www.politiker.at   www.psychologen.at   www.psyonline.at   www.selbsthilfe.at   
www.supervision.at   www.training.at 

 

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